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Brandgefahr bei der ID.-Familie: VW bereitet neuen E-Auto-Rückruf


Nur wenige Wochen nach einem weltweiten Millionenrückruf wegen fehlerhafter Lenkungsschrauben steht Volkswagen vor dem nächsten sicherheitsrelevanten Problem. Interne Qualitätsprüfungen haben ergeben, dass fehlerhafte Batteriezellen eines externen Zulieferers zu einer Überhitzung der Hochvoltbatterie führen können. Im Extremfall droht laut Konzernangaben eine erhöhte Brandgefahr. Allein in Deutschland ist eine niedrige fünfstellige Anzahl an Elektroautos betroffenen.

Ihr Experte für die E-Mobilität

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Rechtsanwalt Pascal Fuest hat das Thema "Auto" seit Beginn des Dieselskandals bis heute mitgeprägt. Er ist führend in der Aufarbeitung der Motorschadenproblematik bei den VW-Bussen T5 und T6. Juristisch fokussiert er sich in diesen Zeiten auf des Thema E.Mobilität und hier insbesondere auf verbraucherrechtliche Aspekte beim Autokauf und bei der Nutzung von e-Fahrzeugen

e-Mobilitätsrecht braucht Juristen, die für das Thema brennen und einen Unterschied machen zwischen Verbrenner und Elektroantrieb.





Welche Modelle sind betroffen?Der Fehler betrifft einen eingegrenzten Produktionszeitraum zwischen 2023 und 2025. Nach Informationen, die dem Handelsblatt aus Unternehmenskreisen vorliegen, sind folgende Baureihen im Fokus:
Der Rückruf wird derzeit in enger Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorbereitet und soll kurzfristig offiziell aktiviert werden. In den USA und Großbritannien sind die Rückrufaktionen für baugleiche Probleme bereits angelaufen; dort sind allein über 22.000 Einheiten des ID.4 betroffen. 

Sofortmaßnahme

Zwangsdrosselung per Funk-UpdateUm das Risiko einer thermischen Überlastung („Thermal Runaway“) bis zum Werkstattbesuch zu minimieren, greift VW zu einer digitalen Notbremse: Der maximale Ladestand der betroffenen Autos wird vorsorglich auf 80 Prozent begrenzt. Die Auswertung von Vorfällen in den USA zeigte, dass kritische Überhitzungen vor allem dann auftraten, wenn die Akkus über diese Grenze hinaus geladen wurden. Bei Fahrzeugen mit aktiver Online-Anbindung wird diese Beschränkung per Software-Update aus der Ferne („Over-the-Air“) aufgespielt. Halter ohne aktive Onlinedienste werden aufgefordert, das Ladelimit im Infotainment-System manuell auf den sogenannten „Battery Care Mode“ einzustellen. Was bedeutet das für Fahrzeughalter?
  1. Schriftliche Benachrichtigung: VW wird alle betroffenen Halter in den kommenden Tagen per Brief kontaktieren. Wer kein Schreiben erhält, ist nach derzeitigem Stand nicht betroffen.
  2. Vorab-Check per FIN: Wer nicht warten möchte, kann mithilfe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) direkt beim Volkswagen- oder Cupra-Partner bzw. über den Kundendienst prüfen lassen, ob das eigene Auto auf der Rückrufliste steht.
  3. Der Werkstattaufenthalt: In den Servicebetrieben werden die Hochvoltbatterien einer genauen Diagnose unterzogen. Ein kompletter Tausch der Batterie ist nicht vorgesehen. Je nach Zustand der Hardware reicht ein Softwareupdate zur besseren Zellüberwachung aus, oder es werden gezielt einzelne defekte Batteriemodule kostenfrei ersetzt. Erst nach erfolgreicher Überprüfung oder Reparatur wird die 80-Prozent-Ladegrenze wieder aufgehoben. 

Juristische Einordnung

Der Rückruf bedeutet eine Wertminderung für das betroffene Modell, außerdem entspricht eine Ladkapazität von 80 % nicht dem vereinbarten Standard, zudem können im Rahmen des Rückrufes weitere Kosten entstehen, die von Volkswagen erstattet werden müssen.

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