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⚠️ Wichtiger Hinweis für Fahrzeughalter

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stuft den aktuellen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB (Baujahre 2021 bis 2024) als „ernste Gefahr“ ein. Aufgrund eines Kurzschlussrisikos in der Hochvoltbatterie besteht akute Brandgefahr. Betroffene Besitzer sind verpflichtet, an der Rückrufaktion teilzunehmen, da andernfalls eine Betriebsuntersagung und Stilllegung des Fahrzeugs droht.

Aktuelle Sorgen beim Mercedes EQA und EQB: Vom Software-Update zum Akku-Tausch

Besitzer der vollelektrischen Kompakt-SUVs Mercedes EQA und EQB (insbesondere der Modellvarianten 250+ mit der 70,5-kWh-Batterie des Zulieferers Farasis Energy) blicken auf eine unruhige Zeit zurück. Was als vermeintlich kleineres Software-Problem begann, hat sich zu einer milliardenschweren Belastungsprobe für den Stuttgarter Autobauer und zu erheblichem Frust für die Kunden entwickelt.

Die Ursache: Brandgefahr im Unterboden

Im Zentrum der aktuellen Sorgen steht die Hochvoltbatterie der Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2021 bis 2024. Aufgrund von Fertigungsfehlern bei den Batteriezellen kann es unter bestimmten Bedingungen zu internen Kurzschlüssen kommen. Im schlimmsten Fall droht dadurch ein Fahrzeugbrand, was sich bereits in vereinzelten Vorfällen im In- und Ausland realisiert hat.

Das gescheiterte Software-Update und seine Folgen

Um einen extrem teuren Austausch der Batterien zu umgehen, versuchte Mercedes-Benz das Problem zunächst über verpflichtende Software-Updates zu lösen. Diese Maßnahme sorgte bei den Fahrzeughaltern jedoch für massive Unzufriedenheit:

Die Kehrtwende: Kompletter Batterietausch angeordnet

Da das Software-Update das Brandrisiko in seltenen Einzelfällen nicht vollständig beseitigen konnte und international weiterer Druck aufgebaut wurde, musste Mercedes einlenken. Unter der KBA-Referenznummer 16136R läuft nun der vollständige Austausch der betroffenen Hochvoltbatterie-Pakete in den Werkstätten an. Betroffen sind weltweit über 50.000 Fahrzeuge.

Einschränkungen im Alltag und rechtliche Schritte

Bis der aufwendige, etwa achtstündige Austausch in der Werkstatt vollzogen ist, gelten für betroffene Halter strenge Sicherheitsauflagen: Die Fahrzeuge sollten im Alltag nicht über 80 Prozent geladen und ausschließlich im Freien geparkt werden. Für Laternenparker oder Berufstätige, die auf Tiefgaragen angewiesen sind, stellt dies eine enorme Belastung dar.

Inzwischen beschäftigen die Mängel auch vermehrt deutsche Gerichte. Erste Regionalgerichte haben bereits geurteilt, dass das erhöhte Brandrisiko einen erheblichen Sachmangel darstellt, woraufhin Kunden Verträge rückabwickeln und ihre Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben durften.

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