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Das Kuga-Rückruf-Chaos: Probleme, Brandgefahr und Schadensersatzansprüche für Fahrzeughalter

Der Ford Kuga gehört in Deutschland zu den beliebtesten SUVs – insbesondere als teilelektrischer Plug-in-Hybrid (PHEV). Doch das Vertrauen von zehntausenden Kunden ist nachhaltig beschädigt. Eine beispiellose Serie von Rückrufen rund um die Hochvoltbatterie sorgt für anhaltenden Frust bei den Besitzern, sodass viele Betroffene vor der Frage stehen, wie sie mit den Nutzungseinschränkungen umgehen sollen und welche rechtlichen Schritte ihnen zustehen.

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Das zentrale Sorgenkind des Ford Kuga Hybrid ist das Hochvoltsystem. Seit Markteinführung der dritten Generation kämpft der Autobauer mit gravierenden Produktionsfehlern an den Batteriezellen. Durch Herstellungsfehler wie Verunreinigungen in den Pouch-Zellen kann es zu einem internen Kurzschluss in der Batterie kommen, dessen Folge ein thermisches Durchdrehen und im schlimmsten Fall ein Fahrzeugbrand ist. Begleitet wird dieser Defekt oft von einem plötzlichen Verlust der Antriebsleistung, der durch die Fehlermeldung „Sicher anhalten“ im Display angekündigt wird und ein massives Sicherheitsrisiko im fließenden Verkehr darstellt.

Nachdem bereits in den Vorjahren zehntausende Fahrzeuge in die Werkstätten geholt wurden, folgte eine massive Ausweitung der Rückrufe. Unter dem Aktionscode 25SC4 sind allein in Deutschland knapp 69.000 Modelle der Baujahre von August 2019 bis März 2026 betroffen. Da Ford über Monate hinweg keine dauerhafte technische Abhilfe parat hatte, wurden Halter zeitweise angewiesen, die Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent zu laden und ausschließlich im Standardmodus zu fahren. Für viele bedeutete dies erhöhte Benzinkosten und den Verlust der eigentlich bezahlten elektrischen Reichweite.

Finanzielle Folgen

Eine immer wieder ins Feld geführte Einschränkung ist mit dem Ladeverhalten der Kuga-Besitzer in Verbindung zu bringen. Viele haben sich ausschließlich zu diesem Zweck eine Solaranlage montiert, um kurze Strecken von bis zu 40 Kilometern ausschließlich mit eigenem Strom fahren zu können. Dem machten die Rückruf-Einschränkungen einen fetten Strich durch die Rechnung.

Was sagt der Anwalt

"Aus juristischer Sicht müssen Kuga-Besitzer diese Dauer-Rückrufe und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen keineswegs klaglos hinnehmen. Ein Auto, das aufgrund eines Batteriefehlers in Brand geraten kann und dessen Funktion künstlich per Software gedrosselt werden muss, entspricht nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand, " so Rechtsanwalt Pascal Fuest, Herausgeber des Portals e-auto-Kanzlei.de

Es liegt somit ein erheblicher Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Problem als akutes Sicherheitsrisiko einstuft, untermauert die Erheblichkeit des Mangels zusätzlich. Käufer müssen dabei sauber differenzieren, gegen wen sie Ansprüche geltend machen. Ihr direkter Vertragspartner für die gesetzliche Gewährleistung ist der Autohändler, der innerhalb der Fristen zur Nachbesserung verpflichtet ist. Direkt gegen den Hersteller, die Ford-Werke GmbH, greifen Ansprüche hingegen vor allem dann, wenn dem Unternehmen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann oder Haftungsansprüche über das Produktsicherheitsgesetz begründet werden.

Wer vom Kuga-Rückruf betroffen ist, hat im Wesentlichen drei rechtliche Handlungsoptionen, unter denen der Rücktritt vom Kaufvertrag für die meisten Betroffenen das attraktivste Ziel darstellt. Schlägt die Nachbesserung fehl – und davon kann ausgegangen werden, wenn Kunden teils wiederholt Rückrufschreiben erhalten und der Mangel nach Jahren nicht dauerhaft abgestellt ist –, können Käufer vom Vertrag zurücktreten. In der Folge geben sie den Ford Kuga an den Verkäufer zurück und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet, von dem lediglich eine Nutzungsentschädigung für die tatsächlich gefahrenen Kilometer abgezogen wird. Möchte man das Fahrzeug stattdessen behalten, steht den Betroffenen eine Minderung des Kaufpreises zu.

Fahrzeugwert sinktzunehmend

Durch die verringerte Akkukapazität und das veränderte Ladeverhalten sinkt der reale Nutzwert des Wagens. Auch der merkantile Minderwert, also der erhebliche Wertverlust beim versuchten Wiederverkauf eines mit einem Brandrisiko behafteten Fahrzeugs, kann als Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber hinaus kommt ein Ersatz vergeblicher Aufwendungen in Betracht, wenn Käufer im Vertrauen auf die Hybrid-Technologie teure Zusatzinvestitionen wie eine Wallbox getätigt haben, das Fahrzeug nun aber monatelang nicht oder nur eingeschränkt laden konnten.Die Gerichte urteilen in diesem Komplex zunehmend verbraucherfreundlich.

Und es gibt schon Urteile

Ein richtungsweisendes Signal setzte das Landgericht Regensburg mit der Verurteilung der Ford-Werke GmbH zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags eines Kuga PHEV wegen der defekten Hochvoltbatterie. Dem Kläger wurde die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen, zudem wurde Ford zur Haftung für alle weiteren Schäden aus dem Batteriedefekt verurteilt. Auch wenn der Autobauer gegen dieses Urteil vorging, zeigt es doch deutlich die Tendenz auf, dass Gerichte die Brandgefahr und die dauerhaften Vertröstungen der Kunden als unzumutbar ansehen. Zudem zeigen zahlreiche außergerichtliche Vergleiche, dass Händler und Hersteller unter dem Druck spezialisierter Kanzleien immer häufiger einlenken, um langwierige Prozesse zu vermeiden.

Rechtsanwalt Fuest: "Das Rückruf-Chaos beim Ford Kuga Hybrid ist ein klassischer Sachmangel, weshalb sich betroffene Halter nicht mit den angebotenen, oft geringen Kulanzzahlungen oder Gutscheinen abspeisen lassen sollten. Sobald ein offizielles Rückrufschreiben vorliegt oder das Fahrzeug Einschränkungen beim Laden aufweist, empfiehlt es sich, dem Verkäufer eine Frist zur mängelfreien Nachbesserung zu setzen. Verstreicht diese fruchtlos oder treten nach den Software-Updates neue Probleme wie eine spürbar geringere Reichweite auf, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung oder eine spürbare Kaufpreisminderung hervorragend."

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